Richtlinien

Satzung

§ 1 Der Hugo Obermaier-Förderpreis besteht aus einem Geldbetrag von 5000 € und wird alle zwei Jahre vergeben.

§ 2 Das von Frau Hertha Halter gespendete Förderkapital lag den ersten vier Preisvergaben zugrunde. Der Hugo Obermaier-Förderpreis 2016 wird von Herrn Dr. Wolfram Freudenberg, Stuttgart, gestiftet.

§ 3 Die Förderung ist gedacht für Masterstudentinnen und Masterstudenten sowie Doktorandinnen und Doktoranden, die ein eigenes Projekt im Bereich der Alt- und Mittelsteinzeit durchführen wollen. Die Mittel sollen für Sachkosten eingesetzt werden.

§ 4 Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller kann beliebiger Nationalität sein. Eine Mitgliedschaft in der Hugo Obermaier-Gesellschaft ist nicht erforderlich.

§ 5 Anträge sind nach den im Ausschreibungstext festgelegten Richtlinien an den Präsidenten der Gesellschaft zu richten.

§ 6 Über die Vergabe entscheidet der Vorstand der Gesellschaft.

Bewerbungen

In deutscher oder englischer Sprache enthalten

  • Darstellung des geplanten Grabungs- oder Forschungsprojektes
  • Arbeits- und Finanzierungsplan (max. 5 Seiten insgesamt)
  • Lebenslauf
  • Schriftenverzeichnis
  • bei Grabungsprojekten die Zustimmung der zuständigen Denkmalpflege-Behörde

Durchführungsrichtlinien/Zeitplan

  • Der Entscheid über die Vergabe des Förderpreises erfolgt durch den Vorstand auf dessen Herbstsitzung.
  • Die Förderung besteht jeweils für das Jahr der Preisvergabe, in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem Vorstand auch für das darauf folgende Jahr.
  • Die offizielle Bekanntgabe und Überreichung des Preises erfolgt zu Beginn der Jahrestagung der HOG.
  • Erste Ergebnisse sollen vom Preisträger in Form eines Vortrages auf der dem Förderjahr folgenden Jahrestagung vorgestellt werden.
  • Der Abschlussbericht, insbesondere die Abrechnung, soll bis zum 31. Dezember des dem Förderjahr folgenden Jahres eingereicht werden.
  • Die Preisträger werden dazu angehalten, die Ergebnisse des Projektes zu publizieren. Die Publikationen sollen einen Hinweis auf die Förderung durch die HOG enthalten.